Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst, umgangssprachlich auch Hilfsdienstgesetz genannt, wurde im Ersten Weltkrieg von der deutschen Obersten Heeresleitung im Rahmen des Hindenburg-Programms veranlasst. Es sollte Kräfte für den Krieg mobilisieren und der revolutionären Bewegung entgegenwirken. In zeitgenössischen Quellen wird auch oft unter dem Ausdruck Zivildienstpflicht auf dieses Gesetz Bezug genommen. Das Gesetz trat am 6. Dezember 1916 in Kraft...